Versicherungsmaklervertrag

Auftraggeber

Name, Vorname
Str. u. Hausnummer
Plz u. Ort

Auftragnehmer

Versicherungsmakler Albersmann GmbH,
Albersmann Partner der [pma:]
Coesfelder Str. 18
46342 Velen

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer/Versicherungsmakler mit der Vermittlung von
Versicherungsverträgen. Ausgenommen sind gesetzliche Versicherungen wie Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherungen und sonstige Sozialversicherungen.
Der Versicherungsmakler erfüllt im Rahmen der Vermittlung von Versicherungsverträgen die nach dem
Gesetz geschuldeten Pflichten eines Versicherungsmaklers.
Der Versicherungsmakler stützt seinen Rat grundsätzlich auf eine hinreichende Zahl von auf dem Markt
angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Wird nur eine eingeschränkte Auswahl
von Versicherern und Versicherungsverträgen berücksichtigt, so wird der Versicherungsnehmer hierauf
vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich im Einzelfall hingewiesen. Versicherungen werden
grundsätzlich nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Versicherungsmakler
keine Vergütung gewähren (courtagefreie Tarife, in die keine Provision eingerechnet ist). Falls der
Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt zwischen den
Parteien vereinbart.
Die durch den Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsverträge werden auch nach Abschluss
betreut, sofern die Vertragsparteien keine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen
haben.

2. Reichweite des Vertrages

2.1. Der Versicherungsmaklervertrag erstreckt sich nur
– auf die folgenden Versicherungssparten/-produkte:
Sparte 1
Sparte 2
Sparte 3
Seite 2 von 7

– auf die folgenden Versicherungsverträge:
Vertrag 1
Vertrag 2
Vertrag 3

2.2. Die Betreuung von Versicherungsverträgen, die bei Abschluss des Versicherungsmaklervertrags
bereits bestehen und nicht durch den Versicherungsmakler vermittelt wurden, ist nur dann Gegenstand
des Versicherungsmaklervertrags, wenn deren Betreuung ausdrücklich zwischen den Parteien dieses
Versicherungsmaklervertrags vereinbart wird.
☐ Die Betreuung der von dem Versicherungsmakler nicht vermittelten Versicherungsverträge, soweit
nicht durch 2.1. eingeschränkt, wird vereinbart.

3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber teilt dem Versicherungsmakler vertragsrelevante und risikorelevante Umstände
unverzüglich mit. Dazu gehören z.B. insbesondere: Umzug, Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie,
Geburt eines Kindes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Wechsel der beruflichen Tätigkeit,
Anschaffung eines Tieres.

4. Vollmacht
Die Vertretungsbefugnisse des Versicherungsmaklers gegenüber den Versicherungsunternehmen und
sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der von dem Auftraggeber erteilten Vollmacht. Die Vollmacht
wird dem Versicherungsmakler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag.
Der Versicherungsmakler wird grundsätzlich Versicherungsverträge nur nach Abstimmung mit dem
Kunden abschließen oder kündigen. Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des § 181
BGB (Verbot des In-sich-Geschäfts) befreit.

5. Untervollmacht
Der Versicherungsmakler erteilt Untervollmacht an die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH,
Wilhelm-Schickard-Str. 2, 48149 Münster. Die Parteien des Versicherungsmaklervertrags sind sich
darüber einig, dass hierdurch keinerlei Pflichten zwischen dem Auftraggeber und der [pma:] Finanzund
Versicherungsmakler GmbH begründet werden. Dies gilt selbst dann, wenn die [pma:] Finanz- und
Versicherungsmakler GmbH von Versicherungsgesellschaften und/oder sonstigen Produktgebern im
Versicherungsschein, Prämienrechnungen und sonstigem Schriftverkehr als Betreuer des Auftraggebers
oder des vermittelten Vertrags aufgeführt wird.

6. Datenschutz und Kommunikation
Die Rechte des Maklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung des Kunden. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag.
Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Versicherungsmakler mittels sämtlicher
Medien (z.B.: Brief, Telefon, Telefax, E-Mail) kontaktieren und ihn – auch über die bestehende
Geschäftsbeziehung hinaus – informieren darf. Dies gilt vor allen Dingen für den Abschluss neuer
Versicherungsverträge und die inhaltliche Änderung bestehender Verträge, insbesondere deren
Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit
widerrufen oder eingeschränkt werden.

7. Vergütung
Die Vergütung für die Tätigkeit des Versicherungsmaklers trägt das Versicherungsunternehmen. Sie ist
Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Makler und
Auftraggeber vereinbart werden.

8. Vertragsdauer
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Vertragsbeginn ist der
Vertragsbeginn
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn
er nicht zuvor gekündigt wurde. Eine Kündigung des Vertrags ist unter Beachtung einer Frist von drei
Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer
möglich.
Bei Tod des Versicherungsmaklers wird der Vertrag mit dem Erben des Versicherungsmaklers
fortgesetzt. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
Handelt es sich bei dem Versicherungsmaklerunternehmen um eine juristische Person, gilt im Falle
ihres Erlöschens Entsprechendes für das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem
Rechtsnachfolger des Versicherungsmaklerunternehmens.

9. Haftung
Die Haftung des Versicherungsmaklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen
Pflichten auf einen Betrag von 1.300.000 € je Schadenfall begrenzt. Der Versicherungsmakler
hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im
Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit,
eine hiervon abweichende individuelle Vereinbarung mit dem Versicherungsmakler zu treffen
und den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine
Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt
in diesem Fall hierzu eine Empfehlung ab.
Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Versicherungsmaklervertrag wegen einer leicht fahrlässig
begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in
dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder
ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach
Beendigung des Versicherungsmaklervertrags.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Versicherungsmaklers auf
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die
Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie wegen einer Verletzung der sich aus den §§ 60
– 66 VVG ergebenden Pflichten.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH dem
Auftraggeber nicht für Pflichtverletzungen des Versicherungsmaklers haftet, die dieser gegenüber dem
Auftraggeber begeht und die nicht von der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH zu vertreten
sind.

10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann
nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags
unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden,
so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist (Sitz des Maklerunternehmens):
Gerichtsstand
Ort, Datum – Unterschrift Auftraggeber
Ort, Datum – Unterschrift Auftragnehmer

Maklervollmacht

Vollmachtgeber

Name, Vorname
Strasse u. Hausnummer
Plz u. Ort

Bevollmächtigter Makler

Versicherungsmakler Albersmann GmbH,
Albersmann Partner der [pma:]
Coesfelder Str. 18
46342 Velen

Zwischen dem Vollmachtgeber/Auftraggeber und dem bevollmächtigten Makler/Auftragnehmer
besteht ein Versicherungsmaklervertrag. Der Vollmachtgeber erteilt dem Versicherungsmakler als
bevollmächtigtem Makler hiermit eine Maklervollmacht. Diese Vollmacht umfasst insbesondere
1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Vollmachtgebers gegenüber den
jeweiligen Versicherern, Finanzdienstleistern (z.B. Banken, Sparkassen etc.) und sonstigen
Produktanbietern. Sie schließt die Abgabe und den Empfang aller die vermittelten und/oder
betreuten Verträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen ein.
Kündigungen, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Mahnung und Versagung von
Versicherungsschutz sowie sämtliche Erklärungen, die mit einer Fristsetzung verbunden
sind, müssen dem Vollmachtgeber direkt zugestellt werden, wobei der Versicherungsmakler
gleichzeitig durch Übersenden einer Kopie zu informieren ist. Der Vollmachtgeber weist die
oben genannten Informationsträger ausdrücklich an, dem Versicherungsmakler uneingeschränkt
Auskunft zu erteilen.
2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Auftragnehmer vermittelten bzw.
betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung.
4. die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an die
[pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, Wilhelm-Schickard-Str. 2, 48149 Münster.
5. die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.
Der bevollmächtigte Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich
nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
Der Makler ist bevollmächtigt, die dem Versicherungsnehmer gem. § 7 VVG i. V. m.
mit der VVG – InfoVO mitzuteilenden Vertragsbestimmungen, Allgemeine und Besondere
Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen und sonstige Informationen und das
Produkinformationsblatt entgegenzunehmen.
Ort, Datum – Unterschrift Auftraggeber
Ort, Datum – Unterschrift Auftragnehmer

Datenschutzerklärung

Vollmachtgeber

Name, Vorname
Strasse u. Hausnummer
Plz u. Ort
Bevollmächtigter Makler

Versicherungsmakler Albersmann GmbH,
Albersmann Partner der [pma:]
Coesfelder Str. 18
46342 Velen

Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutzerklärung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer hat mich darüber informiert, dass zur Erfüllung der sich aus dem
Versicherungsmaklervertrag ergebenden Pflichten weitere Versicherungsvermittlerunternehmen sowie
Maklerpools, insbesondere die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH eingeschaltet werden,
um die Pflichten aus dem Versicherungsmaklervertrag erfüllen und/oder die Betreuungskontinuität in
dem Fall sicherstellen zu können, dass eine Wahrnehmung der Betreuung durch den Auftragnehmer
nicht mehr möglich ist. Sie unterstützen den Auftragnehmer bei der Auswahl des für den Auftraggeber
geeigneten Produkts aus dem Marktangebot. Dies vorausschickend erklärt der Auftraggeber Folgendes:
1. Ich willige ein, dass durch den Auftragnehmer meine personenbezogenen Daten wie z.
B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax-Nr., E-Mail-Anschrift, Familienstand,
Beruf, Gesundheits-, Objekt-, Unternehmens-, Einkommens-, Umsatz- und steuerliche
Daten sowie sonstige persönliche bzw. wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgungwünsche,
Bankverbindungsdaten, Antragsdaten (Daten, die mit dem Antrag auf Abschluss eines
Versicherungsvertrages vom Auftraggeber gemacht werden), Vertragsdaten zu einem konkreten
Vertrag wie etwas Versicherungsschein-Nr., Versicherungssumme, Laufzeit, Beitrag, Kreditsummen,
Bankverbindung) und Leistungsdaten wie z. B. Daten bei Eintritt des Schadens- oder Leistungsfalls
erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
2. Ich willige ein, dass im erforderlichen Umfang die personenbezogenen Daten, die sich aus
den Antragsunterlagen und/oder Vertragsdurchführung ergeben, von dem Auftragnehmer oder
einem Versicherer und/oder Produktanbieter an diejenigen Untervermittler und Maklerpools,
insbesondere die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, die im Rahmen der Durchführung
des Versicherungsmaklervertrages vom Auftragnehmer eingeschaltet werden, übermittelt werden.
3. Ich willige ein, dass die vom Auftragnehmer eingeschalteten Untervermittler sowie der
vom Auftragnehmer eingeschaltete Maklerpool, insbesondere die [pma:] Finanz- und
Versicherungsmakler GmbH, meine personenbezogenen Daten bei sich speichern und verarbeiten
dürfen.
4. Ich willige ein, dass der Auftragnehmer sowie die von ihm eingeschalteten Untervermittler und
der von ihm eingeschaltete Maklerpool, insbesondere die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler
GmbH personenbezogene Daten an Versicherer und sonstige Produktanbieter im erforderlichen
Umfang übermitteln. Die so angesprochenen Versicherer sind berechtigt, im erforderlichen
Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an
Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur
Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zu übermitteln.
5. Ich willige ein, dass diese Versicherer meine allgemeinen Antrags,- Vertrags- und Leistungsdaten
in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen Vermittler sowie
an Unternehmen, die mit Service-Leistungen beauftragt sind, weitergeben, soweit dies der
ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten
dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. Versicherer sind insbesondere
berechtigt, die zur Betreuung und Verwaltung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen
Daten an den Auftragnehmer, die von ihm eingeschalteten Untervermittler sowie den von ihm
eingeschalteten Maklerpool, insbesondere die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH zu
übermitteln.
6. Zur Erfüllung des Versicherungsmaklerauftrages ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer
regelmäßig Kontakt mit seinem Auftraggeber aufnimmt. Ich willige daher schon jetzt ausdrücklich
ein, dass der Auftragnehmer mit mir jederzeit telefonisch, schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail)
oder auf sonstigem Wege Kontakt aufnimmt.
7. Ich bestätige, dass diese Einwilligung unabhängig von dem Zustandekommen des
Versicherungsvertrages auch für entsprechende Prüfungen für anderweitig beantragte
Versicherungsverträge und bei künftigen Anträgen gilt.
8. Ich bestätige, dass diese Einwilligung freiwillig erfolgt und jederzeit widerrufbar ist. Ich bin
berechtigt, auch Teile dieser Einwilligungserklärung zu streichen bzw. jederzeit zu widerrufen.
9. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit das Recht habe, Auskunft über die durch den Auftragnehmer,
der von ihm eingeschalteten Untervermittler und Maklerpools, insbesondere [pma:] Finanz- und
Versicherungsmakler GmbH gespeicherten Daten zu erhalten. Ich habe ferner vor allem ein Recht
auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Auf
Wunsch werden mir weitere zusätzliche Informationen zur Datenverarbeitung übersandt.
Der Auftragnehmer versichert, von dieser Einverständniserklärung nur Gebrauch zu machen, soweit es
zur Erledigung der Versicherungsangelegenheiten des Auftraggebers erforderlich ist.
Ort, Datum – Unterschrift Auftraggeber